ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG: BUNDESTAG BESCHLIESST DIE REFORM DES ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES

Am 22.10.2016 beschloss der Deutsche Bundestag die Reformierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Damit verbunden ist eine Fülle an teils einschneidenden Regelungen für Betriebe die im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Da das Gesetz am 01.04.2017 in Kraft treten wird, sollten sich Betriebe frühzeitig über die Änderungen informieren. Aus diesem Grund fassen wir die wesentlichen Regelungsinhalte nachfolgend zusammenfassen: